In den Merkblättern können Sie insbesondere nachlesen, welche Ihrer personenbezogenen Daten gespeichert werden und wer Ihr Ansprechpartner ist.

  • Merkblatt Datenschutz Verwaltungsangelegenheiten PDF-Dokument, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab .pdf 
    Wie die Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Ihre personenbezogenen Daten in Verwaltungsangelegenheiten verarbeitet: Informationen nach Artikel 13 und 14 der Datenschutzgrundverordnung und § 55 Bundesdatenschutzgesetz.