Sitzungssaal II

Der vom Präsidium des Amtsgerichts beschlossene Geschäftsverteilungsplan für den richterlichen Dienst unterliegt im Laufe des Geschäftsjahres Veränderungen.

Maßgeblich ist jedoch der jeweilige in der Verwaltungsabteilung ausliegende Geschäftsverteilungsplan in Verbindung mit den jeweiligen Änderungsbeschlüssen des Präsidiums.

Hier erhalten Sie die aktuelle Verteilung der Geschäfte im richterlichen Dienst bei dem Amtsgericht Blomberg: