In der Vergangenheit ist es auch an diesem Gericht zu Betrugsversuchen gekommen. Dabei wurden in einem Telefonat missbräuchlich der Name und weitere Personalien eines Gerichtsvollziehers verwendet. Die angerufene Person wurde aufgefordert, zur Vermeidung der Zwangsvollstreckung Geld auf ein Konto einer ausländischen Bank zu überweisen.

Rechtsuchende werden gebeten, sich in Zweifelsfällen durch einen Rückruf bei dem jeweiligen Gerichtsvollzieher von der Richtigkeit der telefonischen Angaben angeblicher Justizbediensteter zu vergewissern. Gerichtsvollzieher unterhalten ausschließlich Konten bei inländischen Kreditinstituten.